Mit Wirkung zum 03.04.2022 hat unsere Landesregierung eine Verordnung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Die angeordneten Maßnahmen gelten bis einschließlich 29.04.2022. Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Die Infektionszahlen sind nach wie vor sehr hoch. Wir empfehlen Euch weiterhin, die bekannten Maßnahmen für Abstands-, Kontakt– und Hygieneregeln eigenverantwortlich einzuhalten. Der Vorstand
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