In der Mitgliederversammlung am 14. März 2026 wurde eine neue Beitragsordnung gem. § 6 unserer Satzung verabschiedet. Sie gilt ab 01.01.2027.
Für die meisten Mitglieder ändert sich nichts. Neu ist der Spartenbeitrag für die Nutzung der Vereinsboote außerhalb der offiziellen Vereinsveranstaltungen und die Möglichkeit der Fördermitgliedschaft.
Diese Seite dient dem besseren Verständnis und soll euch den Überblick erleichtern. Es gilt die im Bootshaus ausgehängte Fassung.
Die Beiträge setzen sich zusammen aus einem Mitgliedsbeitrag, der durch die Bootsplatzmiete (bei Lagerung von Privatbooten im Verein) und/oder den Spartenbeitrag Vereinsboote (Nutzung von Vereinsbooten außerhalb von Trainings- & Vereinsveranstaltungen) ergänzt wird.
Durch Arbeitseinsatz/Gemeinschaftsarbeit kann die Bootsplatzmiete/der Spartenbeitrag reduziert werden. Als gemeinnütziger, rein ehrenamtlicher Verein bauen wir auf euer Engagement. Für Neu-Mitglieder gibt es eine Aufnahmegebühr von 20 € bzw. 10 € für Minderjährige.
Erwachsene Mitglieder, die am Stichtag 01.01. älter sind als 18 Jahre zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 84 € pro Jahr.
Auf Antrag und Nachweis können erwachsene Mitglieder (bis einschl. 26 Jahre) einen ermäßigten Beitrag von 72 € zahlen. Dies gilt für Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, FSJ’ler.
Förderndes Mitglied, erwachsene Mitglieder, die mind. 3 volle Kalenderjahre Mitgliedschaft inne hatten, können auf Antrag für jeweils volle Beitragsjahre in die fördernde Mitgliedschaft wechseln und zahlen 60 €/a.
Hinweis: Als förderndes Mitglied ist keine Nutzung der Vereinsboote, keine Bootsplatzanmietung, keine Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und Wettkämpfen möglich, mit Ausnahme: Allgemeines Vereinsgeschehen (Bsp. Mitgliederversammlung, Vereinsfeste, Kaffeetrinken) ohne Sportliches!
Kinder/Jugendliche Mitglieder, die am Stichtag 01.01. jünger sind als 19, zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 60 €/a.
Kinder bis einschl. 12 Jahre werden auf ‚beitragsfrei‘ ermäßigt, sofern ein Elterteil ebenfalls Mitglied ist und zahlen damit 0 €/a.
Jugendliche bis einschl. 18 Jahre werden um 1/3 des Kinder & Jugendliche Beitrags ermäßigt, sofern ein Elternteil Mitglied ist; sie zahlen damit 40 €/a.
(Bedingung: Gemeinsame Anschrift und Abbuchung der Beiträge von einem Konto.)
Jedes Mitglied (ausgenommen Fördermitglieder) kann an den Veranstaltungen (Geselliges, Wanderfahrten, Slalomwettkämpfen) sowie offiziellen Trainings die Vereinsboote (aktuell gelagert in Halle 2), die auf unserer Homepage veröffentlicht sind – sofern verfügbar – nutzen. Erst außerhalb dieser Zeiten greift der Spartenbeitrag.
Die Jahresmiete für einen Bootsplatz (je Platz mit bis zu zwei Booten) beträgt 70 €. Die Miete erfolgt immer für ein Kalenderjahr.
Durch Arbeitseinsatz/Gemeinschaftsarbeit kann die Bootsplatzmiete reduziert und auch kostenfreier Zugriff auf die Vereinsboote erhalten werden (siehe Abschnitt Arbeitseinsatz/Gemeinschaftsarbeit).
Die Nutzung der Vereinsboote (außerhalb der offiziellen Vereinsveranstaltungen) kostet künftig 70 €/a. Damit erhaltet Ihr Schließberechtigung für die Halle 2. Habt ihr bereits einen Bootsplatz gemietet, beträgt die Nutzung 30 €/a.
Durch Arbeitseinsatz/Gemeinschaftsarbeit kann der Spartenbeitrag reduziert, für Bootsplatzmieter erlassen werden (siehe Abschnitt Arbeitseinsatz/Gemeinschaftsarbeit).
Für die Nutzung der Vereinsboote muss sich immer auf ein Beitragsjahr festgelegt werden. Bei einer unterjährigen Entscheidung dieses Angebot zu nutzen, wird dennoch der volle Beitrag fällig. Ausnahme: Wer sich nach dem 01.10. zur Nutzung im Folgejahr entscheidet, bekommt schon vorzeitig Zugang.
Die Zeit bis zur Freischaltung nach Antrag beträgt bis zu 18 Werktage.
Die Nutzung verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 30.11. für das Folgejahr schriftlich gekündigt wird.
Jedes Mitglied ist nur zur Entnahme/Nutzung von zeitgleich je einem Kajak/Canadier/SUP berechtigt, für bis zu drei zusammenhängende Kalendertage. Das Mitglied muss das entnommene Kajak/Canadier/SUP selbst nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
Eine längere Nutzungsdauer (z. B. für eine Woche) oder für Mitglieder ohne Spartenbeitrag, erfolgt die Regelung über die Hausordnung des Vereins.
In jedem Fall gilt die Hausordnung.
Der gemeinnützige und rein ehrenamtlich geführte Verein, sein Angebot und seine Gemeinschaft lebt nur mit Eurem Einsatz.
Bootsplatzmieter können durch die Ableistung von 10 Arbeitseinsatzstunden je Beitragsjahr sich die Bootsplatzmiete um 40 € reduzieren. Zusätzlich wird der Spartenbeitrag Vereinsboote erlassen. (Vollzahlende Kinder/Jugendliche bis einschl. 12 sind befreit.)
Erwachsene mit Spartenbeitrag, die keinen Bootsplatz haben, können durch Ableistung von 10 Arbeitsstunden je Beitragsjahr sich den Spartenbeitrag Vereinsboote um 40 € reduzieren.
Kinder/Jugendliche mit Spartenbeitrag, die keinen Bootsplatz haben, können durch Ableistung von 5 Arbeitsstunden je Beitragsjahr sich den Spartenbeitrag vollständig ermäßigen. (Kinder bis einschl. 12 sind befreit.)
Für die Ableistung ehrenamtlicher Tätigkeit (Arbeitseinsatz) wird die oben ausgewiesene Ermäßigung getätigt. Hierzu müssen die entsprechenden Arbeitseinsatzstunden pro Kalenderjahr erbracht werden.
Zum Arbeitseinsatz gehören alle Aufgaben im Verein wie Bootshausreinigung, Arbeiten in den Außenanlagen, Gebäudearbeiten, Unterstützung (Organisation, Vorbereitung, Standauf- und abbau, -besetzung, Fahrer bei Jugend- oder Wettkampffahrten.).
Arbeitseinsatz umfasst alle Aufgaben im Verein wie Bootshausreinigung, Arbeiten an den Außenanlagen, Gebäudearbeiten, Unterstützung, Organisation, Vorbereitung, Standauf- und abbau, -besetzung, Fahrer bei Jugend- oder Wettkampffahrten.
Für die Dokumentation ist das Mitglied verantwortlich. Die Dokumentation erfolgt über ein durch den Verein vorgegebenes System und ist fortlaufend aber bis spätestens 10. Januar des Folgejahres zu erfolgen.
Der Vorstand hat das Recht, im Einzelfall eine begründete Ausnahme zu beschließen. Ab einem Alter von 70 Jahren wird vom Arbeitseinsatz befreit.